Allgemeine Geschäftsbedingungen

der GMS GOURMET GmbH für den Webshop www.gourmet-lieblingsspeisen.at

1. Geltungsbereich


Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in dem am Tag der jeweiligen Bestellung gültigen Fassung

 

a) für sämtliche über den Webshop www.gourmet-lieblingsspeisen.at getätigten Kauf- und Lieferverträge zwischen der GMS GOURMET GmbH und dem jeweiligen Unternehmen bzw. der jeweiligen Behörde/öffentlichen Einrichtung (nachfolgend kurz „Unternehmen“ genannt) sowie bei Sammelbestellungen durch vom Unternehmen beauftragte Mitarbeitende und

bei Einzelbestellungen durch einzelne Mitarbeitende selbst im Namen und auf Rechnung des Unternehmens,

 

b) für sämtliche über den Webshop getätigten Kauf- und Lieferverträge zwischen der GMS GOURMET GmbH und Mitarbeitenden des Unternehmens im Rahmen von Einzelbestellungen (nachfolgend kurz „Mitarbeitende“ genannt) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung der Mitarbeitenden.

 

Bestimmungen in Vertragsformblättern des Unternehmens (z.B. Einkaufs-/Zahlungsbedingungen etc.), die zu den vorliegenden AGB in Widerspruch stehen, sind in vollem Umfang unwirksam, gleichgültig ob, wann und in welcher Form diese der GMS GOURMET GmbH zur Kenntnis gebracht werden. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Bestimmungen dieser AGB sind nur für diese wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorausgehenden, schriftlichen Bestätigung durch die GMS GOURMET GmbH. Stillschweigen gegenüber Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens gilt keinesfalls als Zustimmung.

 

 

2. Registrierung im Webshop www.gourmet-lieblingsspeisen.at und Anerkennung der AGB

 

Sowohl für Verträge gemäß Punkt 1a zwischen der GMS GOURMET GmbH und dem Unternehmen als auch für Verträge gemäß Punkt 1b zwischen der GMS GOURMET GmbH und Mitarbeitenden muss sich das Unternehmen im Webshop registrieren (Unternehmensregistrierung). Das Unternehmen beauftragt einen der Mitarbeitenden (Administrator) mit der Registrierung des Unternehmens im Webshop. Mit der Registrierung erklärt sich das Unternehmen mit den vorliegenden AGB einverstanden und an sie gebunden. 


Die Registrierung von Mitarbeitenden im Webshop erfolgt entweder durch die Person selbst, durch den Administrator des Unternehmens oder durch die GMS GOURMET GmbH im Auftrag des Unternehmens (Mitarbeiterregistrierung). Mit der Bestellung von Speisen bzw. Aufladung von Guthaben (Einzelbestellung) erklären sich die Mitarbeitenden mit den vorliegenden AGB einverstanden und an sie gebunden.

 

 


3. Bestellungen und Vertragsabschluss

Die Bestellung wird entweder 
a) durch vom Unternehmen beauftragte Mitarbeitende (Administrator) als Sammelbestellung im Namen und auf Rechnung des Unternehmens oder 
b) durch einzelne Mitarbeitende selbst als Einzelbestellung im Namen und auf Rechnung des Unternehmens oder
c) durch einzelne Mitarbeitende selbst als Einzelbestellung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung getätigt. 


Alle Angebote der GMS GOURMET GmbH im Webshop sind freibleibend und als Aufforderung an das Unternehmen bzw. an Mitarbeitende zu verstehen, selbst ein Angebot zu legen. Die GMS GOURMET GmbH kann bis zum Ende der im Webshop ersichtlichen Bestellfrist jederzeit das Angebot des Unternehmens bzw. der Mitarbeitenden per E-Mail ablehnen (z.B. zu geringer Mindestbestellwert, mangelnde Verfügbarkeit). 

Nach erfolgter Bestellung speichert die GMS GOURMET GmbH den Vertragstext und versendet nach Ende der Bestellfrist eine Bestellbestätigung via E-Mail, in der die Annahme des Angebots und somit der Vertragsschluss bestätig wird. Mit der Bestellbestätigung erhält der Kunde eine Bestellübersicht und die gegenständlichen AGB. Die Bestellbestätigung und deren Anhänge können gespeichert und ausgedruckt werden. In der Vergangenheit getätigte Bestellungen können im Kundenkonto eingesehen werden.


Der Webshop steht in deutscher Sprache zur Verfügung, die Vertragssprache ist Deutsch. Die GMS GOURMET GmbH behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu ändern. Solche Änderungen betreffen nicht bereits geschlossene Verträge.

 

 


4. Mindestbestellwert

 

Der Mindestbestellwert pro Lieferung ist im Webshop ersichtlich. Die Belieferung erfolgt „frei Haus“. Geliefert wird 1x mal pro Woche an dem im Webshop angegebenen Liefertermin. Werden die Bestellungen durch Mitarbeitende des Unternehmens selbst getätigt (Einzelbestellung), so werden die Einzelbestellungen kumuliert und müssen für einen Liefertag den im Webshop ersichtlichen Mindestbestellwert ergeben. Wird der Mindestbestellwert nicht erreicht, werden die Bestellungen verworfen und der Vertrag kommt nicht zustande. Die Verständigung darüber erfolgt per E-Mail an die bei Registrierung angegebene E-Mail-Adresse.

 

 

 

5. Preise

 

Sämtliche Preise im Webshop verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für die bestellten Waren gilt jener Preis vereinbart, der zum Zeitpunkt der Bestellung im Webshop ersichtlich ist.

 

 


6. Zahlungsbedingungen und Essenszuschuss

 

Die Bezahlung erfolgt nach Wahl des Unternehmens

 

a) nach Erhalt der Rechnung durch das Unternehmen innerhalb von 30 Tagen netto an die GMS GOURMET GmbH (Einzel- und Sammelbestellung im Namen und auf Rechnung des Unternehmens).

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Unternehmen nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der GMS GOURMET GmbH schriftlich anerkannt sind.

Bleibt das Unternehmen mit der Bezahlung der Rechnung länger als 30 Tage im Rückstand, werden Exekutionen durchgeführt oder wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet, ist die GMS GOURMET GmbH berechtigt, von allen noch nicht erfüllten Lieferverträgen, welche im Namen und auf Rechnung des Unternehmens geschlossen wurden, zurückzutreten oder Vorauszahlung zu fordern.

Wird die Bestellung im Namen und auf Rechnung des Unternehmens getätigt, erfolgt eine allfällige Weiterverrechnung des Rechnungsbetrags an die Mitarbeitenden durch das Unternehmen gemäß gesondert zu treffender Vereinbarung zwischen Mitarbeitenden und Unternehmen. Es besteht die Möglichkeit, dass das Unternehmen seinen Mitarbeitenden ein Unternehmens-Guthaben zur Verfügung stellt, welches im Webshop für die Mitarbeitenden ersichtlich ist, vom Unternehmen für diese zur internen Verrechnung hinterlegt wird und bei der Verrechnung zwischen Mitarbeitenden und Unternehmen berücksichtigt wird.
Die GMS GOURMET GmbH übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung oder Verantwortung im Zusammenhang mit der Verrechnung zwischen dem Unternehmen und seinen Mitarbeitenden sowie für eine etwaige Auszahlung des Restguthabens nach Ausscheiden von Mitarbeitenden aus dem Unternehmen.

b) oder bargeldlos direkt durch die Mitarbeitenden des Unternehmens (Einzelbestellung im Namen und auf Rechnung der Mitarbeitenden).
Es stehen jene Zahlungsmittel zur Verfügung, die im Webshop angegeben werden. Onlinezahlungen werden über den Payment Partner Hobex AG nach aktuellen Sicherheits-Standards abgewickelt (Integration des Online-Zahlungssystems der Hobex AG). Weiters steht die Möglichkeit zur Verfügung, dass Mitarbeitende über ein persönliches Guthaben-Konto bezahlen. Das Online-Aufladen des persönlichen Guthaben-Kontos durch die Mitarbeitenden sowie der Kauf einer Guthaben-Karte wird ebenfalls über den Payment Partner Hobex AG abgewickelt. Das Einlösen einer Guthaben-Karte erfolgt direkt im Webshop.

Der aktuelle Guthabenbetrag von Mitarbeitenden ist im Webshop ersichtlich. Über den Webshop können Mitarbeitende Guthaben-Karten zu Fixbeträgen erwerben. Mittels Guthaben-Karten-Code kann der Betrag online auf ein persönliches Guthaben-Konto geladen werden. Eine Auszahlung des Guthaben-Betrags am persönlichen Guthaben-Konto oder der Guthaben-Karte ist mit Ausnahme des Rücktritts vom Guthaben-Kauf bzw. Guthaben-Karten-Kauf nicht möglich. Bei Ausscheiden von Mitarbeitenden aus dem Unternehmen wird der Restbetrag der Guthaben-Karte bzw. der Restbetrag am persönlichen Guthaben-Konto von der GMS GOURMET GmbH binnen 30 Tagen nach entsprechender Verständigung durch die Mitarbeitenden auf die bekannt gegebene Kontoverbindung überwiesen.

Die Belastung von Konten bzw. persönlichen Guthaben-Konten erfolgt mit dem Abschicken der Einzelbestellung durch die Mitarbeitenden (Vorauszahlung). Sollte der Vertragsabschluss über eine Bestellung z.B. aufgrund eines zu geringen Mindestbestellwertes nicht zustande kommen, wird der entsprechende Betrag wieder auf das jeweilige Konto bzw. das persönliche Guthaben-Konto gutgeschrieben.

 

Essenszuschuss (Stützung):

 

Möchte das Unternehmen seinen Mitarbeitenden einen Betrag für einen Essenszuschuss (Stützungsbetrag) gewähren, so ist das mit der GMS GOURMET GmbH zu vereinbaren, die die Höhe des Stützungsbetrags zu den jeweiligen Bestellungen individuell für das Unternehmen im Webshop hinterlegt. Der Stützungsbetrag verringert den zu bezahlenden Betrag für einzelne Mitarbeitende in der Höhe des Stützungsbetrags. Eine kumulative Inanspruchnahme des Stützungsbetrags (= Ansparen) ist nicht möglich. Die Verrechnung des Essenszuschusses erfolgt monatlich im Nachhinein mit dem Unternehmen und ist innerhalb von 30 Tagen netto an die GMS GOURMET GmbH nach Erhalt der Rechnung durch das Unternehmen fällig.

 

Wird die Bestellung im Namen und auf Rechnung des Unternehmens durchgeführt, erfolgt die Berücksichtigung des Stützungsbetrags im Rahmen der Weiterverrechnung an die Mitarbeitenden durch das Unternehmen selbst.

 

 

 

7. Speisenbestellungen

 

Bestellfristen und der Liefertermin sind im Webshop ersichtlich. Lieferungen der bestellten Speisen sind nur innerhalb des Gebiets der Republik Österreich möglich.

 

Die Lieferung der Speisen erfolgt in temperaturgeführten LKWs. Bei Anlieferung haben beauftragte Mitarbeitende für die unverzügliche Entgegennahme der Speisen unabhängig von der Art der Bestellung (Sammel- oder Einzelbestellung) und eine entsprechende Lagerung zu sorgen. Die Speisen sind gemäß der Temperaturempfehlung auf der Verpackung zu lagern. Aufgetaute und aufbereitete Speisen sind umgehend zu verzehren und dürfen nicht wieder eingefroren werden. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Speisen von der GMS GOURMET GmbH – oder einem von der GMS GOURMET GmbH Beauftragten – an beauftragte Mitarbeitende des Unternehmens übergeben worden sind. Jegliche Haftung der GMS GOURMET GmbH für Schäden, die sich aus unsachgemäßer Handhabung, Aufbereitung und Lagerung der angelieferten Speisen nach Übergabe der Speisen, insbesondere aus einer Durchbrechung der Kühlkette ableiten, ist ausgeschlossen.

 

Die Angabe von Lieferfristen gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, insbesondere bei Fällen höherer Gewalt. Die Lieferfristen werden durch alle von der GMS GOURMET GmbH nicht vertretenden Hindernisse wie z.B. höhere Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen etc. um die Dauer der Hindernisse verlängert. Auf jeden Fall sind Schadenersatzansprüche oder die Aufhebung des Vertrages wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

 

 

 

8. Gewährleistung und Schadenersatz

 

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

 

a) Für Verträge gemäß Punkt 1a Einzel- und Sammelbestellung im Namen und auf Rechnung des Unternehmens gilt Folgendes:

 

Das Unternehmen hat die gelieferten Speisen sofort nach Anlieferung im Sinne des § 377 UGB auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Mängelfreiheit eingehend zu prüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch fünf Werktage nach Erhalt der Speisen bzw. Leistung, bei sonstigem Verlust aller ihm aus - bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren - Mängeln zustehenden Ansprüche schriftlich zu rügen. Später aufgetretene Mängel hat das Unternehmen ebenfalls schriftlich zu rügen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche für derartige Mängel ausgeschlossen. Eine nicht sachgemäße Lagerung, Handhabung oder Aufbereitung nach Übergabe der Speisen an das Unternehmen schließt jede Gewährleistung aus.

 

Das Unternehmen kann bei Mangelhaftigkeit der bestellten Speisen zwischen Verbesserung und Austausch – jeweils binnen angemessener Frist - wählen. Ansprüche auf Preisminderung oder Wandlung hat das Unternehmen nur unter der Voraussetzung, dass innerhalb angemessener Frist Verbesserungsversuche ergebnislos sind oder der Austausch nicht fristgerecht erfolgt.

 

b) Für Verträge gemäß Punkt 1b Einzelbestellung im Namen und auf Rechnung der Mitarbeitenden gilt Folgendes:

 

Auftretende Mängel sind der GMS GOURMET GmbH möglichst bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden bekanntzugeben, es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Schadenersatzansprüche gegenüber der GMS GOURMET GmbH sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere der Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) – ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung wegen Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, oder soweit nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird.

 

 

 

9. Zurverfügungstellung von Geräten für das Unternehmen durch die GMS GOURMET GmbH


Für das Unternehmen (und nicht für einzelne Mitarbeitende) besteht die Möglichkeit nach konkreter Vereinbarung mit der GMS GOURMET GmbH im Namen und auf Rechnung des Unternehmens Geräte für die Tiefkühlung und Zubereitung der über den Webshop bestellten Speisen zu beziehen.

 

Die Modalitäten des Gerätebezugs orientieren sich am Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der GMS GOURMET GmbH:

 

Für Vertragsschlüsse vor dem 1. September 2024 kommen hinsichtlich des Gerätebezugs folgende Regelungen zur Anwendung:

 

Unternehmen werden Geräte von GOURMET unentgeltlich oder gegen ein Mietentgelt zur Verfügung gestellt. Wie Geräte dem einzelnen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, hängt vom Erreichen eines bestimmen Mindestjahresbruttoumsatzes der Einzel- und Sammelbestellungen des Unternehmens ab. Basis für die Berechnung des Mindestjahresbruttoumsatzes ist jeweils ein Zeitraum von 12 Monaten, gerechnet ab dem Datum der Registrierung des Unternehmens. Danach beginnt die Berechnungsperiode neu zu laufen. Die Höhe des Mindestjahresbruttoumsatzes für jedes Gerät finden Sie im Webshop und unter diesem LINK.

 


Werden mehrere Geräte bezogen, muss der Mindestjahresbruttoumsatz kumuliert erreicht werden. Ein Berechnungsbeispiel für den erforderlichen Mindestjahresbruttoumsatz für die unentgeltliche Zurverfügungstellung für jedes Gerät bei Inanspruchnahme von mehreren Geräten finden Sie im Webshop und unter diesem LINK.

 

Bei Nichterreichen des Mindestjahresbruttoumsatzes werden dem Unternehmen für die Zurverfügungstellung der Geräte im Nachhinein für die letzten 12 Monate ein Mietengelt verrechnet. Die Höhe des Mietentgelts für jedes Gerät finden Sie im Webshop und unter diesem LINK.

 

Das nachträglich verrechnete Mietentgelt ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt fällig.

 

Indexanpassung:
Das Mietentgelt und der Mindestjahresbruttoumsatz für die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Geräten unterliegen einer Indexanpassung.
Informationen zur Indexanpassung finden Sie im Webshop und unter diesem LINK.

 

Die Geräte verbleiben im Eigentum der GMS GOURMET GmbH.

 


Die Geräte werden dem Unternehmen betriebsbereit, in technisch einwandfreiem Zustand übergeben und sind bei Übergabe durch das Unternehmen zu prüfen. Etwaige Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das Unternehmen darf die Geräte nur am angegebenen Lieferort aufstellen und nicht an Dritte weitergeben. Das Unternehmen sorgt für die pflegliche und fachgerechte Behandlung, ordnungsgemäße Wartung, Instandhaltung und Verwahrung der Geräte und trägt hierfür die Kosten. Die Betriebs- und Verschleißreparaturen sowie die Erhaltungskosten trägt das Unternehmen. Reparaturen und Servicearbeiten werden auf Wunsch und schriftliche Mitteilung des Unternehmens von der GMS GOURMET GmbH oder einem von diesem beauftragten Dritten auf Kosten des Unternehmens durchgeführt.

 

Schadenersatzansprüche wegen Ausfalls oder Nichtfunktionsfähigkeit der Geräte werden ausgeschlossen, sofern die GMS GOURMET GmbH diese nicht vorsätzlich verursacht hat.

 

Das Unternehmen hat der GMS GOURMET GmbH die Beschädigung, den Totalschaden, den Verlust oder den Untergang der Geräte unverzüglich schriftlich mitzuteilen und dieser aus Verschulden Ersatz zu leisten. Das Unternehmen hat die Geräte während der aufrechten Vertragsbeziehung ausreichend über seine eigene Betriebshaftpflicht zu versichern, insbesondere gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Untergang und Leitungswasser.

 

Veränderungen an den Geräten sowie die Verbindung mit anderen Gegenständen sind dem Unternehmen ohne schriftliche Zustimmung der GMS GOURMET GmbH untersagt. Die GMS GOURMET GmbH kann in diesem Fall verlangen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses der ursprüngliche Zustand der Geräte auf Kosten des Unternehmens wiederhergestellt wird.

 

Die GMS GOURMET GmbH ist berechtigt, die Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen durch das Unternehmen, insbesondere hinsichtlich Benützung, Wartung und Instandhaltung jederzeit an Ort und Stelle zu überprüfen. Das Unternehmen hat den Mitarbeitenden der GMS GOURMET GmbH oder einem von dieser bevollmächtigten Dritten zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu den Geräten zu gewähren.

 

Die Vereinbarung über die Zurverfügungstellung der Geräte kann vom Unternehmen und von der GMS GOURMET GmbH unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen jeweils zum Monatsletzten aufgekündigt werden. Die Aufkündigung hat mittels eingeschriebenen Briefs zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Aufkündigung ist das Postaufgabedatum. Bei einer Kündigung innerhalb der laufenden Berechnungsperiode (12 Monate) durch GOURMET oder das Unternehmen verrechnet GOURMET kein Mietentgelt für die Zurverfügungstellung der Geräte.

 

Bei Beendigung der Vereinbarung über die Lieferung von Speisen ist der Kunde verpflichtet, die Geräte in ordnungsgemäßem, funktionsfähigem und gereinigtem Zustand zurückzustellen.

Für Vertragsschlüsse ab dem 1. September 2024 kommen hinsichtlich des Gerätebezugs folgende Regelungen zur Anwendung:

Unternehmen können Geräte von der GMS GOURMET GmbH käuflich erwerben. Auf Wunsch des Unternehmens übermittelt die GMS GOURMET GmbH ein entsprechendes Angebot. Mit Annahme des Angebots kommt der Vertrag zustande.

 

Die GMS GOURMET GmbH leistet ab Lieferung 6 Monate Gewähr. Das Unternehmen hat die gelieferten Geräte sofort nach Anlieferung im Sinne des § 377 UGB auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Mängelfreiheit eingehend zu prüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch fünf Werktage nach Erhalt der Geräte, bei sonstigem Verlust aller ihm aus - bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren - Mängeln zustehenden Ansprüche schriftlich zu rügen. Später aufgetretene Mängel hat das Unternehmen ebenfalls schriftlich zu rügen, andernfalls sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche für derartige Mängel ausgeschlossen. Eine nicht sachgemäße Lagerung oder Handhabung nach Übergabe der Geräte an das Unternehmen schließt jede Gewährleistung aus.

 

Schadenersatzansprüche gegenüber der GMS GOURMET GmbH sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung wegen Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, oder soweit nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird.

 

Schadenersatzansprüche wegen Ausfalls oder Nichtfunktionsfähigkeit der Geräte werden ausgeschlossen, sofern die GMS GOURMET GmbH diese nicht vorsätzlich verursacht hat.



 

10. Rücktrittsrecht – Widerrufsbelehrung

 

Für das Unternehmen besteht kein Rücktrittsrecht.

 

Für Mitarbeitende besteht im Zusammenhang mit der Bestellung von Speisen kein Rücktrittsrecht, da das Rücktrittsrecht bei Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, gemäß § 18 Abs. 1 Z 4 FAGG ausgeschlossen ist.

 

Ausschließlich für das Online-Aufladen des persönlichen Guthaben-Kontos über Konten von Mitarbeitenden sowie für den Kauf einer Guthaben-Karte durch Mitarbeitende gilt Folgendes:

 

Mitarbeitende haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ab Einlangen der Gutschrift auf dem Guthaben-Konto bzw. ab Übermittlung der Guthaben-Karte bzw. des Guten-Karten-Codes ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen (§ 11 FAGG).

 

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die GMS GOURMET GmbH (GMS GOURMET GmbH, Oberlaaer Straße 298, 1230 Wien, E-Mail: info@gourmet.at, Tel +43 (0) 50 876-0) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Hierfür kann das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Jedenfalls ist das Formular „Guthaben Rücküberweisung“, erreichbar über den Link https://www.gourmet-lieblingsspeisen.at/guthaben-ruckuberweisung/, auszufüllen, um mittels Klick auf den Button „Abschicken“ die Rücküberweisung des Gutschrift bzw. des Kartenguthabens anzustoßen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

 

Folgen des Widerrufs:

 

Wird das Online-Aufladen widerrufen, wird der gesamte, bis dahin nicht genutzte Teil des Guthabens auf dem Guthaben-Konto unverzüglich bzw. spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der GMS GOURMET GmbH via Formular „Guthaben Rücküberweisung“ eingegangen ist, zurückgezahlt. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Im Fall des Widerrufs des Kaufs der Guthaben-Karte verliert der Guthaben-Karten-Code seine Gültigkeit, nachdem das Kartenguthaben rücküberwiesen wurde.

 

Sie kommen zum Widerrufsformular, indem Sie hier klicken: Download: Widerrufsformular

 

 


11. Copyright

 

Die GMS GOURMET GmbH behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Marken- und Urheberrechte, am gesamten Inhalt dieser Website vor, insbesondere an Marken, Logos, Texten, Grafiken, Fotografien und Layout. Soweit die Nutzung nicht zwingend gestattet ist, bedarf jede Nutzung von Inhalten dieser Website, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Vervielfältigung, Verbreitung oder Bearbeitung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der GMS GOURMET GmbH.

 

 


12. Information über alternative Streitbeilegung

 

Im Fall von Beschwerden oder Reklamationen wird um Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer +43 050 876 15 oder der E-Mail-Adresse lieblingsspeisen@gourmet.at oder via Kontaktformular unter https://www.gourmet-lieblingsspeisen.at/hilfe-kontakt/ ersucht.

 

Die GMS GOURMET GmbH verpflichtet sich, in Streitfällen am Schlichtungsverfahren der Internet Ombudsstelle teilzunehmen: https://www.ombudsstelle.at/

 

Nähere Informationen zu den Verfahrensarten unter https://www.ombudsstelle.at/ oder in den jeweiligen Verfahrensrichtlinien:

 

Verfahrensrichtlinien der Internet Ombudsstelle für die alternative Streitbeilegung nach dem AStG (AStG-Schlichtungsverfahren) 
https://www.ombudsstelle.at/fileadmin/daten/So_funktionierts/Richtlinien_Internet_Ombudsstelle_AStG-Verfahren_20200901.pdf

 

Richtlinien für das Schlichtungsverfahren bei der Internet Ombudsstelle außerhalb des Anwendungsbereichs des AStG (Standard-Verfahren)
https://www.ombudsstelle.at/fileadmin/daten/So_funktionierts/Richtlinien_f%C3%BCr_das_Standard-Verfahren.pdf

 

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der GMS GOURMET GmbH kann auch die Online-Streitbeilegungsplattform genutzt werden: Link zur OS-Plattform
https://ec.europa.eu/consumers/odr

 

 


13. Allgemeines, Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

 

Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung und Unterfertigung durch GMS GOURMET GmbH.

 

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung ist ausschließlich Wien.

 

Ausschließlicher Gerichtsstand zur Entscheidung über alle aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und den unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträgen entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien bzw. für Verbraucher das für sie zuständige Wohnsitzgericht.

 

Es kommt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen zur Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts sowie des IPRG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Zwingende Rechte eines Verbrauchs nach dem KSchG oder anderer Bestimmungen werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.

 

GMS GOURMET GmbH

Stand: 13.08.2024

 

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Partnerschaft mit dem WWF Österreich:

15 Cent pro Speise für den WWF

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Herbstlicher Genuss:

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